Der Beitrag nimmt die Leitsatz-Entscheidung des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 08.06.2023 - 1 StR 188/22) zum Anlass sich mit den Kriterien für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und dessen strafrechtlichen Auswirkungen zu beschäftigen.
Das Geschäftsherrenmodell wurde mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" (BGBl. I, S. 2025ff.) vom 20.11.2015 in das Gesetz eingefügt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind umstritten. Welches Potential und welche Risiken sich für Unternehmen ergeben könnten soll der Beitrag kurz umreißen.