Die "Me Too" Debatte thematisiert(e) Anzüglichkeiten bis hin zur sexuellen Belästigung. Was sie aber auch zeigte ist der Umstand, dass wir zu Denunziation neigen; dazu gehören wollen. Der Beitrag stellt die aktuelle Entscheidung des BGH (4 StR 570/17) zur sexuellen Belästigung nach § 184i StGB vor und setzt diese in einen kritischen Zusammenhang zum gesellschaftlichen Klima und der Reform des Sexualstrafrechts.
Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Az.: 1 StR 625/17) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen eines Missbrauchs Schutzbefohlener auseinanderzusetzen. Er kommentiert die Ausweitung des Anwendungsbereichs kritisch.