Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. August 2023 - 3 StR 462/22 vor. In dieser wird -soweit ersichtlich- erstmal der Grenzwert der nicht geringen Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtmG) höchstrichterlich bestimmt.
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 23.11.2022 - 2 Ws 161/22- zum Anlass sich mit Voraussetzungen eines Widerrufs des Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56f StGB auseinanderzusetzen. Dabei wird dieses Vorgehen auch dem Widerruf des Straferlasses gemäß § 56f Abs. 2 StGB gegenüber gestellt.
Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 12.05.2022 - 5 StR 398/21) zum Anlass sich mit den Unterschieden zwischen Strafanzeige und Strafantrag sowie dessen Fomrvoraussetzungen auseinanderzusetzen.
Der Beitrag skizziert die aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 13.12.2019 (BGBl. I, 2128) eingetretenen Änderungen der Strafprozessordnung und gibt Hinweise für Beschuldigte und Ermittler.
Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen des Verheimlichens von Vermögenswerten gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit sogenannten "Verbraucherinsolvenzen" gemäß §§ 304ff. InsO.
Der Beitrag stellt die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17 in aller Kürze vor und zeigt die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Compliance-Maßnahmen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verfolgungsverjährung in Strafsachen und geht dabei auch auf die Unterbrechung und das Ruhen der Verjährung ein (§§ 78, 78a, 78b, 78c StGB).
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld vom 05.12.2017 (39 Ds-6 Js 42/17-824/17, hier zitiert nach BeckRS 2017, 134347) zum Anlass nochmals auf die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit einzugehen. Dies geschieht insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ablenkung des Richters in der Hauptverhandlung.
Der Beitrag bespricht eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH 1 StR 483/16 - Beschluss vom 8. Februar 2017 (LG Amberg)) und umreisst die Problematik der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.
Der Beitrag beschreibt zunächst die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten in der jüngeren Vergangenheit. Er zeigt auf, dass bereits das Abgrenzen von Betroffenen oder potentiell Betroffenen dazu führt, dass die Beschneidungen von Rechten zunimmt.