Der Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten ein Strafverfahren einzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den §§ 154ff. StPO, nach denen es auch ohne den Willen des Beschuldigten zu einer Einstellung kommen kann.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rolle des Finanzamts bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle und der Steuerfahndung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hierbei wird insbesondere auf Fragen der Zuständigkeit und Besonderheiten bei Untersuchungshandlungen eingegangen.