Der Beitrag nimmt den Beschluss des 6. Senats des Bundesfinanzhofes vom 31.03.2022 - VI B 88/21 zum Anlass die Möglichkeit die Kosten der Strafverteidigung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzuziehen darzustellen.
Der Beitrag nimmt die Regelung des § 371 Abs. 1 Satz 2 AO in den Blick und untersucht insbesondere den Begriff des dort beschriebenen 10-Jahres-Zeitraums.
Der Beitrag stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.09.2018 - 1 StR 642/17 in Kürze vor und weist auf die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zum Kompensationsverbot im Bereich der Umsatzsteuer hin. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf die Höhe die Verkürzungsschadens und dessen Auswirkungen.
Die Frage, ob bei der Bestimmung des strafrechtlichen relevanten Steuer- oder Verkürzungsschadens ein Vorsteuerabzug berücksichtigt werden kann, war nicht selten Streitpunkt bei der Verteidigung in Umsatzsteuerstrafsachen. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof hierzu eine Leitsatzentscheidung veröffentlicht (BGH 1 StR 642/17).
Der Beitrag setzt sich mit der Steuerhinterziehung durch doppelten Bezug von Kindergeld (§ 370 AO i.V.m. § 68 EStG) auseinander. Den Schwerpunkt bildet die Frage wann eine derartige beendet im Sinne des Gesetzes ist und wann demnach die Frist zur Verfolgungsverjährung beginnt.
Die drei Beiträge, deren Erstellung dem Autor am meisten Spaß gemacht haben oder bei den Lesern besonders beliebt waren, werden nochmals kurz vorgestellt.
Der Beitrag beschreibt die Geldverkehrsrechnung und deren Relevanz in Steuerstrafverfahren. Zunächst werden die Grundlagen der Berechnung im Besteuerungsverfahren (z.B. bei Betriebsprüfungen) dargestellt um in Anschluss deren Verwendbarkeit im Strafverfahren zu umreißen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rolle des Finanzamts bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle und der Steuerfahndung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hierbei wird insbesondere auf Fragen der Zuständigkeit und Besonderheiten bei Untersuchungshandlungen eingegangen.
Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Steuerstrafsachen. Hierbei wird insbesondere der Fall einer notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative StPO erörtert.
Der § 370 AO bestraft neben der Abgabe unrichtiger und unvollständiger Steuererklärungen in § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO auch die Nichtabgabe von Steuererklärungen. Da es sich bei dieser Tatbestandsvariante um ein unechtes Unterlassungsdelikt handelt, erfordert eine Strafbarkeit das Vorliegen einer Aufklärungspflicht (Lohr in: Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 2. Auflage, § 32, Rn. 70; Joecks in: Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 8. Auflage, § 370 AO, Rn. 161). Demnach...