Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 12.05.2022 - 5 StR 398/21) zum Anlass sich mit den Unterschieden zwischen Strafanzeige und Strafantrag sowie dessen Fomrvoraussetzungen auseinanderzusetzen.
Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Vortäuschens einer Straftat im Sinne des § 145d StGB anhand der Entscheidung des OLG Bamberg (Beschl. v. 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17) und gibt allgemeine Erläuterung zur Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale.
Das Anzeigeverhalten hat sich gegenüber früheren Jahren verändert. Vermeintliche Straftaten werden häufiger angezeigt als noch in früheren Jahren.
Erfolgt die Anzeige jedoch ohne, dass der Verdacht einer Straftat nachvollziehbar ist, besteht die Gefahr, dass sich der Anzeigeerstatter selbst strafbar macht. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen einer solchen Strafbarkeit.