Der Beitrag nimmt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.03.2024 - 2 StR 382/23 zum Anlass, sich mit der Stellung des Nebenklägers im Strafprozess im Allgemeinen und seinen Rechten in Bezug auf das Selbstleseverfahren gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO zu befassen.
Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 13.12.2022 - 6 StR 95/22) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Einhaltung der Unterbrechungsfristen des § 229 StPO auseinanderzusetzen.
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 zum Anlass sich mit dem Erfordernis eines Eröffnungsbeschlusses auch im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 435ff. StPO auseinanderzusetzen und dabei auch auf Folgen möglicher Fehler hinzuweisen.
Der Beitrag nimmt die Änderung des § 345 StPO durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25.06.2021 in den Blick und zeigt Perspektiven und Probleme auf.
Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Kann die Anordnung eines Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 StPO wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 11.11.2020 - 5 StR 197/20) überhaupt noch -erfolgreich- beanstandet werden oder stellt die Entscheidung das potentielle Ende der Urkundenverlesung in der Hauptverhandlung dar?
Der Beitrag stellt die Entscheidung vor und weist auf Probleme und Perspektiven hin.
Die Frage, ob eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes zur Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verjährten Erwerbstaten zulässig bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hatte der BGH (Beschl. v. 07.03.2019 – 3 StR 192/18) dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Zentrale Frage ist dabei, ob die Regelung des § 316h EGStGB -trotz eines möglichen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 2 GG in den vorbezeichneten Fällen- verfassungsgemäß ist.
Der Beitrag stellt Art. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020, S. 569ff.) vor und erklärt die Bedeutung für das Strafverfahrensrecht und insbesondere die Fortführung von Hauptverhandlungen.