Der Beitrag nimmt den Beschluss des 6. Senats des Bundesfinanzhofes vom 31.03.2022 - VI B 88/21 zum Anlass die Möglichkeit die Kosten der Strafverteidigung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzuziehen darzustellen.
Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Die Frage wer nach einer Einstellung des Strafverfahrens die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, wird dem Verteidiger beinahe täglich gestellt.
Die Beitrag gibt einen kleinen Einblick in diese Problematik.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Merkmal der Leistungserbringung in "freier Praxis" welche Voraussetzung für die Abrechenbarkeit einer ärztlichen Leistung gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ist. Der Beitrag orientiert sich dabei an der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 12.07.2017 - 1 StR 535/16 (LG Augsburg).
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Wesen der Strafverteidigung bzw. den Anforderungen die Gesetz und Moral an den Verteidiger stellen. Es werden berufsrechtliche, strafrechtliche und moralische Fragen aufgeworfen.
Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der Notwehr (§ 32 StGB). Es wird auf den Notwehrexzess (§ 33 StGB) eingegangen und es werden Probleme bei der Verteidigung "auf Notwehr" aufgezeigt.