Der Beitrag setzt sich anhand des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 mit den Anforderungen an die Strafzumessung bei drohenden oder eingetretenen Nebenfolgen wie berufsgerichtlichen Sanktionen auseinander.
Das Absehen von Strafe nach § 31 BtmG, § 46b StGB kann für Beschuldigte eine -scheinbar- günstige Option sein. In einer aktuellen Entscheidung zeigt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes jedoch, dass auch bei einer solchen Entscheidung Einiges zu beachten ist.
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (4 StR 393/17) und geht dabei auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB ein.
Der Beitrag stellt zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (2 StR 573/16 und 1 StR 359/17) zu der Frage wie und in welchem Umfang die Verfahrensdauer bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden muss, vor.
Der Beitrag stellt die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von Vorstrafen, insbesondere einschlägigen Vorstrafen dar. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung (z.B. OLG Köln, Beschl. v. 02.06.2017 - 1 RVs 117/17) eingegangen.
Unabhängig von den -noch immer aktuellen- Fragen der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung zählt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zu den frustrierenden Aspekten der Strafverteidigung. Ich beginne -trocken, wie es sich für einen guten Juristen gehört- mit den rechtlichen Voraussetzungen. Die Unterbringung stellt eine freiheitsentziehende Maßregel und damit -so unglaublich es klingt- keine Strafe im formellen Sinne dar. Formelle Voraussetzung für ihre...
Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25. November 2015 (1 StR 79/15) festgestellt hat, ist auch die Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer tauglicher Gegenstand der Verständigung im Strafverfahren im Sinne des § 257c StPO. In dem, der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war u.a. auf das Drängen der Verteidigung ein Verständigungsvorschlag durch das Gericht unterbreitet worden, der auch eine Absprache zur Höhe der Kompensation wegen der ansonsten ordnungsgemäß...
Ab heute werden kurze Beiträge in denen Entscheidungen bespreche in diesem Blog erscheinen. Dabei handelt es sich um einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27.01.2016 (Az.: 1 Ss 776/15). Während das Amtsgericht und das Landgericht den Angeklagten wegen des Besitzes von 0,3 g Amphetamingemisch mit einem Wirkstoffgehalt von 10 bis 20 Prozent zu zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatten, hob das Oberlandesgericht das Urteil nun auf. Das Landgericht hatte die...