Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des Bundesgerichthofes zur Bestimmtheit einer Tatsache als subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB -6 StR 137/21 vor und geht dabei auf den Begriff der subventionserheblichen Tatsache ein. Dabei wird auch das in Mecklenburg-Vorpommern verwendete Formular einer Prüfung unterzogen.