Der Beitrag stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.09.2018 - 1 StR 642/17 in Kürze vor und weist auf die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zum Kompensationsverbot im Bereich der Umsatzsteuer hin. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf die Höhe die Verkürzungsschadens und dessen Auswirkungen.
Die Frage, ob bei der Bestimmung des strafrechtlichen relevanten Steuer- oder Verkürzungsschadens ein Vorsteuerabzug berücksichtigt werden kann, war nicht selten Streitpunkt bei der Verteidigung in Umsatzsteuerstrafsachen. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof hierzu eine Leitsatzentscheidung veröffentlicht (BGH 1 StR 642/17).