Der Beitrag umreißt die Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis in Verfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Dabei wird auf den Begriff des bedeutenden Schadens anhand aktueller Rechtsprechung (z.B. LG Offenburg, Beschl. v. 19.06.2017 – 3 Qs 31/17) eingegangen.