Grundsätzlich ist kein Rechtsanwalt und somit auch kein Strafverteidiger verpflichtet jedes Mandat anzunehmen. Allerdings verpflichtet der § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, hier abrufbar) den Rechtsanwalt dazu, eine Ablehnung ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen. Dem Rechtsanwalt steht jedoch Zeit zur Prüfung des angetragenen Auftrags zur Verfügung. "Dabei ist davon auszugehen, dass niemand verlangen kann, der Rechtsanwalt müsse wegen eines nicht angekündigten Auftrages...