Der Beitrag nimmt das Urteil des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes - 3 StR 329/21 zum Anlass sich nochmals mit den Voraussetzungen unter denen ein pflichtwidriges Handeln des Vorstands / Geschäftsführers im Sinne des § 266 StGB angenommen werden kann, auseinanderzusetzen.
Der Beitrag nimmt die Berichterstattung um den "VW-Abgas-Skandal" und insbesondere den Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Winterkorn zum Anlass einen möglichen Verzicht auf die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Vorstandsvorsitzenden durch die Gesellschaft strafrechtlich zu bewerten.
Der Beitrag fasst die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 194/18) kurz zusammen und klärt in groben Zügen über das Untreue-Risiko bei risikoreichen Finanzgeschäften auf.
Eigentlich regelt der § 93 AktG die Sorgfaltspflichten der Vorstandsmitglieder bei der Geschäftsführung für die (Aktien-)Gesellschaft. Die Rechtsprechung zieht diese Regelung jedoch zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB -nicht nur bei Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft- heran, was zu bedenklichen Auswirkungen führt. Der Beitrag führt in die Problematik ein.
Der Beitrag beleuchtet die Risiken für kommunale Entscheidungsträger sich beim Abschluss von Finanzgeschäften wegen Untreue im Sinne des § 266 StGB strafbar zu machen. Ausgerichtet ist der Beitrag an der Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH (1 StR 296/16 - Urteil vom 21. Februar 2017 (LG Regensburg)).
Im Bereich "Wirtschaftsstrafrecht" gibt es nunmehr einen neuen Beitrag zu lesen. Thema ist die Übernahme von Kosten der Strafverteidigung durch Unternehmen. Dass es dabei Einiges zu beachten gilt und unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, wird dort auf gezeigt. Hier gelangen Sie zu dem Beitrag. Außerdem kann der Beitrag hier als .pdf. Dokument heruntergeladen werden.
Für die Frage, ob eine Strafbarkeit nach § 266a StGB gegeben ist, ist es neben anderen Voraussetzungen die im Folgenden unberücksichtigt bleiben, notwendig festzustellen, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Arbeitgeber im Sinne der Norm handelt. Der Arbeitgeberbegriff und damit auch die Frage, wann z.B. ein Arbeitsverhältnis und wann eine (Schein-)Selbstständigkeit vorliegt ist in den Details einem ständigen Wandel unterworfen und wird im Wesentlichen von der Sozial- und...
Der Beginn der mündlichen Hauptverhandlung im Verfahren gegen die Familie Schlecker war heute eines der bestimmenden Themen. Wie zu erfahren war, müssen sich seit heute Anton Schlecker, seine Ehefrau Christa und die beiden Kinder Lars und Meike vor dem Landgericht Stuttgart wegen verschiedener insolvenzstrafrechtlicher Vorwürfe verantworten. Nachdem an dieser Stelle schon auf die Voraussetzungen einer Insolvenzverschleppung hingewiesen wurde, bietet dieser Prozess nunmehr Gelegenheit, sich...
Ein, im Wirtschaftsstrafrecht häufig vorkommender Vorwurf ist der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB. Diese Regelung besteht aus zwei Varianten, der Treubruchs- und der Missbrauchsvariante. Im Wesentlichen kann einerseits die Befugnis, die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft übertragen wurde missbraucht werden (Missbrauch) und andererseits kann die Pflicht fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen verletzt werden (Treubruch). In Bezug auf den Arzt, aber auch andere...