Der Beitrag stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.09.2018 - 1 StR 642/17 in Kürze vor und weist auf die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zum Kompensationsverbot im Bereich der Umsatzsteuer hin. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf die Höhe die Verkürzungsschadens und dessen Auswirkungen.
Die Frage, ob eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes zur Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verjährten Erwerbstaten zulässig bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hatte der BGH (Beschl. v. 07.03.2019 – 3 StR 192/18) dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Zentrale Frage ist dabei, ob die Regelung des § 316h EGStGB -trotz eines möglichen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 2 GG in den vorbezeichneten Fällen- verfassungsgemäß ist.
Der Beitrag fasst den bisherigen Meinungsstand zum Beginn der Frist zur Verfolgungsverjährung bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) kurz zusammen und stellt die aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 13.11.2019 zu dieser Frage vor.
Der Beitrag beendet die dreiteilige Reihe zur Verfolgungsverjährung. Er behandelt das Ruhen der Verjährung nach § 78b StGB und geht insbesondere auf die Auswirkungen des Ruhens auf die Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten ein.
Der Beitrag setzt die Reihe über die Verfolgungsverjährung im Strafrecht fort. Er beschäftigt sich Schwerpunktmäßig mit der Unterbrechung der Verjährung nach § 78c StGB.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verfolgungsverjährung in Strafsachen und geht dabei auch auf die Unterbrechung und das Ruhen der Verjährung ein (§§ 78, 78a, 78b, 78c StGB).
Der Beitrag befasst sich mit der Verfolgungsverjährung bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Im Schwerpunkt steht die Frage, wann von einer Beendigung der Tat im Sinne des § 78a Satz 1 StGB auszugehen ist.
Mit Beschluss des 1. Strafsenats vom 14.3.2016 (- 1 StR 337/15-, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshof, www.bundesgerichtshof.de) hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Verfolgungsverjährung bei einem vorsätzlichen Bankrott Stellung genommen. Dabei lautet der Leitsatz wie folgt: "Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem...