Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kritisch und geht dabei insbesondere auch die Anwendbarkeit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung im Strafrecht ein.
Nachdem ich mich in den letzten Wochen vermehrt mit Strafrechts-Politik beschäftigt habe, folgt ein klassisches juristisches Thema. Wie bereits im Beitrag zur strafrechtlichen Bewertung der Forderungen von Prostituierten, geht es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen rechtswidrige oder sittenwidrige Forderungen, Verbindlichkeiten oder Gegenstände vom strafrechtlichen Vermögensbegriff erfasst werden. Hierzu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof einen sogenannten...
Wie der Bundesgerichtshof unlängst entschied, gehören auch die als Gegenleistung für die Erbringung sexueller Handlungen vereinbarten Forderungen zum strafrechtlichen geschützten Vermögen im Sinne des § 263 StGB (BGH, Urteil v. 01.02.2016, 1 StR 435/15, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de). In dem zu entscheidenden Fall hatte der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts u.a. einer Domina einen ungedeckten Scheck im Gegenzug für die Erbringung verschiedener sexueller Dienste...