Der Beitrag beleuchtet die Risiken für kommunale Entscheidungsträger sich beim Abschluss von Finanzgeschäften wegen Untreue im Sinne des § 266 StGB strafbar zu machen. Ausgerichtet ist der Beitrag an der Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH (1 StR 296/16 - Urteil vom 21. Februar 2017 (LG Regensburg)).
Nachdem die kurze Besprechung interessanter Entscheidungen hier eine gewisse Tradition hat, soll diese mit einer -insbesondere für Studierende und Referendare- interessanten Entscheidung des Bundesgerichtshofes fortgeführt werden (Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.10.2016 - 1 StR 462/16 -, hier zitiert nach bundesgerichtshof.de). Mit dieser Entscheidung positioniert sich der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob auch Wohnmobile und Wohnwagen als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB...