Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Der Beitrag umreisst die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung, also der Fälle in denen zwingend ein Strafverteidiger (im Regelfall als Pflichtverteidiger) beteiligt werden muss.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Wesen der Strafverteidigung bzw. den Anforderungen die Gesetz und Moral an den Verteidiger stellen. Es werden berufsrechtliche, strafrechtliche und moralische Fragen aufgeworfen.
Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der Notwehr (§ 32 StGB). Es wird auf den Notwehrexzess (§ 33 StGB) eingegangen und es werden Probleme bei der Verteidigung "auf Notwehr" aufgezeigt.