Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Der Beitrag fasst den bisherigen Meinungsstand zum Beginn der Frist zur Verfolgungsverjährung bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) kurz zusammen und stellt die aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 13.11.2019 zu dieser Frage vor.
Nur ein Arbeitgeber kann sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB strafbar machen. Die Frage ob beschäftigte Personen als -sozialversicherungspflichtige- Arbeitnehmer oder als Auftragnehmer anzusehen sind, ist jedoch nicht leicht zu beantworten. Irrt nun ein Beschuldigter darüber Arbeitgeber zu sein, stellt sich die Frage wie dieser Irrtum strafrechtlich zu bewerten ist. Der Beitrag umschreibt dies anhand aktueller Rechtsprechung (u.a. BGH 1 StR 331/17).
Der Beitrag befasst sich mit der Verfolgungsverjährung bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Im Schwerpunkt steht die Frage, wann von einer Beendigung der Tat im Sinne des § 78a Satz 1 StGB auszugehen ist.
Der Beitrag zeigt die Probleme bei einer Mindestlohnunterschreitung auf, indem auf die Tatmehrheit zwischen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit und einem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) eingegangen wird.
Ermittlungsbehörden legen bei der Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) oftmals das gezahlte Entgelt als Nettolohn zugrunde zu legen. Sie beziehen sich auf § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. Der Beitrag zeigt das Vorgehen und die Grenzen dieses Verfahrens auf.
Der Beitrag behandelt die strafrechtlichen Probleme (§ 266a StGB) bei der teilweisen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Notwendigkeit von Tilgungsbestimmungen gelegt. Die straf- und zivilgerichtliche Rechtsprechung wird in Kürze dargestellt.