Der Beitrag geht auf die im Rahmen von Korruptionsbekämpfung oftmals als Grenze definierte Sozialadäquanz ein und erklärt deren Grenzen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungen bei Delikten im allgemeinen Geschäftsverkehr und bei Amtsdelikten.
Sind Sie ein Amtsträger ? Nein ? Dann rate ich Ihnen trotzdem den folgenden Beitrag zu lesen. Denn vielleicht sind Sie ja doch ein Amtsträger im Sinne der Strafgesetze. Wer nämlich Amtsträger im Sinne des Strafrechts ist, ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Danach ist Amtsträger, wer "nach deutschem Recht a) Beamter oder Richter ist, b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle oder...