Das Geschäftsherrenmodell wurde mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" (BGBl. I, S. 2025ff.) vom 20.11.2015 in das Gesetz eingefügt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind umstritten. Welches Potential und welche Risiken sich für Unternehmen ergeben könnten soll der Beitrag kurz umreißen.
Der Beitrag stellt die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.09.2017 - 1 StR 112/17) vor und geht dabei auf den Begriff des gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 StGB ein.