Der Beitrag setzt sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Jusitz und Verbraucherschutz über ein Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft punktuell auseinander. In diesem Teil werden die Regelungen der § 16ff. des neu einzuführenden Verbandsanktionengesetzes vorgestellt.
Dass im Strafprozess ein umfassendes Schweigerecht besteht, ist gemeinhin bekannt. Wie verhält es sich jedoch, wenn ein Zivilrechtsstreit wie z.B. ein Schadensersatzprozess parallel zu einem Strafverfahren läuft? Der Beitrag beleuchtet die Auswirkungen der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts auf die Erfordnisse des Zivilprozesses.
Die Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum accusare) gilt nicht nur für den Beschuldigten sondern auch für den Zeugen. Geregelt ist dies in § 55 StPO. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und den Folgen dieses Zeugnisverweigerungsrechts.
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist einer zentrale Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Schon der § 136 StPO und Art. 6 EMRK sehen ein umfassendes Schweigerecht vor. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Schweigerechts.