Der Beitrag behandelt die Berichterstattung um eine Versammlung in der Greifswalder Innenstadt und beleuchtet die rechtlichen Hintgründe, insbesondere eine mögliche Strafbakreit der Veranstalter nach §§ 14, 26 Versammlungsgesetz.
Offensichtlich fühlen sich immer größere Teile der Bevölkerung immer unsicherer. Aus diesem Grund nehmen -wie aus dem nebenstehenden Post aus der Tagesschau-App ersichtlich ist- Anträge auf den sogenannten "kleinen Waffenschein" zu. Darüber hinaus ist ebenfalls zu beobachten, dass vermehrt "Abwehrsprays" und Messer mitgeführt werden. Aus diesem Grund halte ich es für angebracht, sich einmal mit der Rechtslage und den Risiken dieses Umstands auseinanderzusetzen. SCHRECKSCHUSSPISTOLE,......